Alle Faustformeln im Überblick:
 Reaktionsweg in m
=
Geschwindigkeit x 3

10
 Bremsweg in m
 bei Gefahr
=
Geschwindigkeit
x
Geschwindigkeit
:
2

10

10
 Bremsweg in m 
=
Geschwindigkeit
x
Geschwindigkeit

10

10
 Anhalteweg in m  
=
 Reaktionsweg + Bremsweg
 Anhängelast
 
=
Leermasse des ziehenden Fahrzeuges + 75 kg

2
 Fahrzeugmaße:
 Die zulässige Fahrzeugbreite einschließlich der Ladung beträgt 2,55 m.
 Die zulässige Fahrzeughöhe einschließlich der Ladung beträgt 4,00 m.
 

 Die Wolke:
 
 Vor Fahrtantritt an die WOLKE denken und alles überprüfen:

 W
asser, Oel, Luft, Kraftstoff, Elektrik




















 Tipps für die praktische Prüfung:
 Prioritäten setzen:
 
  • Für eine gute Fahrausbildung ausreichend Zeit im eigenen Lebensplan nehmen.
  • Von Niemandem zum vorzeitigen Abschluss der Ausbildung drängen lassen.
  • Den Prüftermin nicht in die unmittelbare Nähe anderer Prüfungen legen
    (z. B. Klausuren, Abitur, Berufsprüfungen, Bewerbungen).
  • Den Prüftermin möglichst nicht unmittelbar vor Urlaubsreisen oder Umzüge legen.
 Praktische Kleidung bei der Prüfung:
 
  • Leichte und luftige, bequeme Kleidung wählen; bei Zweiradprüfungen: Schutzkleidung, festes Schuhwerk.
  • Für gutes Gesichtsfeld sorgen:
    Keine dunkle Sonnenbrille, keine Haare im Gesicht.
 Rechtliche Anforderungen, Prüfungsrichtlinie:
 
  • Kleine Fehler werden in jeder Prüfungsfahrt gemacht.
  • Fehler gleich an Ort und Stelle korrigieren.
  • Nicht in Panik geraten, wenn der Summer der Fahrlehrerpedale ertönt.
  • Nicht jedes Summen führt zum Nichtbestehen.
  • Allein der Prüfer entscheidet am Ende der Prüffahrt.
 Umgang mit Nervosität in der Prüfung:
 
  • Schon in der Ausbildung sollte ein eigenes, individuell passendes Anti-Nervositätsprogramm für die Prüfung zusammengestellt werden.
  • Deshalb zum Ende der Ausbildung auch Prüfungsfahrten üben.
  • Bei Neigung zu streßbedingten Schweißausbrüchen und Hitze sollte zur Prüfung ein feuchtes Handtuch oder Erfrischungstuch bereit gelegt werden.
  • Vor der Prüfung klären, wie das Auto belüftet werden soll (Klimaanlage, Gebläse,
    Schiebedach, Fenster).
  • Wenn Beine oder Hände zu zittern anfangen, eine kurze Pause erbitten.
  • Mit der Prüferin/dem Prüfer sprechen, wenn Anweisungen oder Anmerkungen
    nicht verstanden worden sind.


 Tipps für den Unfallgeschädigten:
 
  Wir wünschen es keinem, doch er passiert immer wieder, der berüchtigte Crash.
Als Unfallgeschädigter sollte man das Gutachten immer von einem unabhängigen Kfz- Sachverständigen erstellen lassen. Nur ein unabhängiger Gutachter ist neutral und an keine der beteiligten Parteien gebunden.

Auch wenn der Schädiger bzw. dessen Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat, nehmen Sie die Durchsetzung ihrer Haftpflichtansprüche selbst in die Hand und beauftragen einen unabhängigen Kfz- Sachverständigen. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten gehören zum Schaden und sind vom Schädiger bzw. seiner Versicherung zu bezahlen. Nur so besteht für den Geschädigten die Möglichkeit, die vollen Kosten ersetzt zu bekommen.

Wir haben langjährige gute Erfahrungen mit dem Ingenieurbüro P & S (unabhängige Sachverständige). Diese Gutachter kommen nach Terminvereinbarung zu Ihnen nach Hause, begutachten den Unfallwagen, dokumentieren die Schäden (Fotos) und erstellen das Gutachten.